Begleitendes Fahren BF17

Der Autoführerschein ist seit der Einführung der BF Regelung schon mit 17 Jahren möglich. In diesem Fall muss man bis zum 18. Lebensjahr mit einer geeigneten Begleitperson fahren.

Die Größe des Fahrzeugs ist bei B und BF17 gleich. Alle PKW die ein maximales Gewicht von nicht mehr als 3,5 t haben, dürfen gefahren werden. Dabei ist immer die zulässige Gesamtmasse (zGM) entscheidend.

Das Ziehen von Anhängern ist erlaubt, solange die zGM des Anhängers entweder 750 kg nicht überschreitet oder die zGM vom Anhänger und Kfz zusammen nicht mehr als 3,5t ergibt.

Mit erteilt werden AM und L.